Infokommission GKN: Kopf in den Sand
Mehrheit verzichtet auf Sondersitzung zum Abrissverfahren
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Heilbronn-Franken, und das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn äußern ihre Enttäuschung über den mehrheitlichen Verzicht der Infokommissions-Mitglieder auf eine Sondersitzung zum Abriss von GKN 1.
Die Vertreter der Umweltverbände und der Bürgerinitiativen hatten eine Sondersitzung der Infokommission zum Genehmigungsverfahren für die erste Stillegungs- und Abbaugenehmigung für Block 1 des Atomkraftwerks Neckarwestheim angeregt, bei dem noch bis 18. März die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft. Noch nicht einmal drei weitere Kommissionsmitglieder haben den Vorschlag unterstützt. Für eine Sondersitzung ist ein Antrag von einem Drittel der 17 Kommissionsmitglieder erforderlich.
„Wir müssen davon ausgehen, dass die Öffentlichkeit nur einmal während des ganzen Abrissprozesses beteiligt wird, der sich über viele Jahre hinziehen kann. Es stellt sich die Frage nach dem Sinn der Infokommission, wenn sie zum entscheidenden Zeitpunkt den Kopf in den Sand steckt“, kommentiert F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende das mangelnde Interesse der Kommissionsmitglieder am Abriss-Verfahren.
Besonders enttäuscht sind die Umweltschützer vom Verhalten der Kommunalpolitiker in der Kommission. Weder einer der BürgermeisterInnen der Umlandgemeinden noch Landrat Piepenburg hatten den Vorstoß mitgetragen. „Natürlich würden wir uns alle am meisten freuen, wenn vom Atomkraftwerk so schnell wie möglich nichts mehr zu sehen wäre“, äußert BUND-Geschäftsführer G. May-Stürmer Verständnis, „aber die Erleichterung über die Abschaltung des ersten Blocks darf uns nicht die Augen davor verschließen, dass durch den Abriss auch nach dem Leistungsbetrieb noch große Mengen an Radioaktivität in die Umwelt und in die Stoffkreisläufe gelangen.“
Die Genehmigungsunterlagen liegen beim Umweltministerium Baden-Württemberg und auf dem Rathaus Neckarwestheim aus. Im Internet sind sie auf den Seiten des Umweltministeriums zugänglich. Einwendungen können noch bis 18. März eingebracht werden. Ein Formular für Sammeleinwendungen gibt es bei der BUNDRegionalgeschäftsstelle Heilbronn.